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Structured Products
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Risiken

Risikohinweise

Im Folgenden sind allgemeine Risikofaktoren aufgelistet, die bei der Entscheidung eines der börsengehandelten Produkte (nachfolgend auch als „Produkt“ bzw. als die „Produkte“ bezeichnet) zu kaufen, berücksichtigt werden sollten. Diese Liste soll keine abschließende Aufzählung aller relevanten Risiken darstellen. Für eine umfassende Beschreibung der relevanten Risikofaktoren in Bezug auf die Produkte sind Anleger auf den Abschnitt „Risikofaktoren“ im Basisprospekt für das J.P. Morgan Structured Products B.V. Programm für die Emission von Anleihen, Optionsscheinen und Zertifikaten (das „Programm“) (jeweils der „Basisprospekt“) (der von Zeit zu Zeit aktualisiert, nachgetragen oder ersetzt wird und der auf der Website veröffentlicht werden wird) verwiesen.

ALLGEMEINE RISIKOFAKTOREN

Risikokapital

  • Die Produkte sind nicht kapitalgeschützt und ein Anleger könnte sein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Die Produkte erzeugen keine Erträge aus dem investierten Kapital, wie etwa Couponzahlungen, soweit dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

Kreditrisiko

  • Die Produkte unterliegen dem Kreditrisiko der J.P. Morgan Structured Products B.V. (die „Emittentin“) und – im Fall von Produkten, die ihren ersten Handelstag am oder vor dem 25. Oktober 2019 hatten, der J.P. Morgan Securities plc bzw., im Fall von Produkten, deren erster Handelstag nach diesem Datum liegt, der J.P. Morgan SE (jeweils die „Garantin“). Die Produkte sind unbesicherte Verpflichtungen der Emittentin und der Garantin. Jeder Ausfall der Emittentin oder der Garantin im Hinblick auf ihre Zahlungsverpflichtungen würde die Rendite des Produkts verringern, möglicherweise bis auf null.

Der Marktwert der Produkte könnte niedriger sein als der Ausgabepreis

  • Der Marktwert der Produkte am Ausgabetag und danach liegt möglicherweise unter dem ursprünglichen Ausgabepreis und kann volatil sein. Der Marktwert der Produkte unterliegt vielen Faktoren, die sich auf den Wert der Produkte nachteilig auswirken können. Ein Anleger riskiert möglicherweise, sein eingesetztes Kapital teilweise oder insgesamt zu verlieren, wenn er sich dafür entscheidet, das Produkt vor dessen Endfälligkeit zu verkaufen und der Verkaufspreis, den er erhält, niedriger ist, als seine ursprüngliche Anlage.

Liquiditätsrisiko

  • Der Handel im Sekundärmarkt ist möglicherweise beschränkt und Anleger können möglicherweise ihre Produkte vor der vorgesehenen Endfälligkeit nicht verkaufen. Anleger sollten beachten, dass der Sekundärmarkt der Produkte von J.P. Morgan abhängig ist, weil sehr wahrscheinlich alleine J.P. Morgan Market Making-Aktivitäten bezüglich der Produkte erbringen wird. J.P. Morgan verpflichtet sich aber nicht und es besteht auch keine gesetzliche oder sonstige Verpflichtung gegenüber den Anlegern, An- und Verkaufspreise für die Produkte zu stellen oder diese Tätigkeit für die gesamte Laufzeit der Produkte aufrechtzuhalten. J.P. Morgan behält sich insbesondere das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Mitteilung im eigenen Ermessen die Quotierung von An- und Verkaufspreise temporär oder dauerhaft einzustellen und auch wieder aufzunehmen. Sämtliche Preise sind grundsätzlich nur während der gewöhnlichen Geschäftszeiten und unter gewöhnlichen Marktbedingungen verfügbar. Es können möglicherweise besondere Marktsituationen, wie etwa stark volatile Märkte, Störungen im Handel oder in der Preisfeststellung des Referenzwerts, oder damit vergleichbare Ereignisse sowie besondere Umstände eintreten, wie etwa technische Störungen, Informationsübertragungsprobleme zwischen Marktteilnehmern oder auch höhere Gewalt, die dazu führen können, dass die Preise nicht verfügbar sind (siehe auch die Veröffentlichung des Deutschen Derivateverbands zu Handelsstörungen). Falls zu irgendeinem Zeitpunkt J.P. Morgan nicht als Market Maker tätig ist, ist es wahrscheinlich, dass ein Sekundärmarkt für die Produkte nur in geringem Umfang oder überhaupt nicht existieren wird. Anleger sollten sich daher nicht darauf verlassen, ihre Produkte jederzeit und zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen zu können.

Risiko einer außerordentlichen vorzeitigen Kündigung

  • Die Produkte können vor ihrer vorgesehenen Endfälligkeit zurückgezahlt oder (soweit anwendbar)  gekündigt werden und Anleger können in diesem Fall weniger als die ursprüngliche Anlage erhalten oder ihre gesamte Anlage verlieren. Weiterhin können Anleger möglicherweise nicht dazu in der Lage sein, die Erlöse in eine gleichwertige Anlage zu investieren.

Steuerrechtliche Änderungen

  • Steuerrechtliche Änderungen können den Wert bzw. den Marktwert der Produkte nachteilig beeinflussen oder die steuerliche Behandlung der maßgeblichen Produkte verändern. Die steuerrechtliche Behandlung erfolgt ohne Berücksichtigung der individuellen steuerrechtlichen Belange eines einzelnen Anlegers. Anleger sollten eine angemessene professionelle steuerrechtliche Beratung hinsichtlich der individuellen steuerlichen Auswirkungen von Investitionen in diese Produkte wahrnehmen, sollte dies notwendig sein.

Ermessensentscheidungen der Berechnungsstelle und der Emittentin

  • Die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle haben das Recht, Ermessensentscheidungen im Hinblick auf die Produkte zu treffen, einschließlich der folgenden Maßnahmen: die Möglichkeit festzulegen, ob ein bestimmtes Ereignis, wie etwa ein Störungsereignis hinsichtlich des Referenzwerts oder ein Steuerereignis, eingetreten ist; die Möglichkeit, bei Eintritt eines solchen Ereignisses Anpassungen vorzunehmen, die möglicherweise Einfluss auf Berechnungen oder Zahlungen hinsichtlich der Produkte haben oder zu einer vorzeitigen Rückzahlung führen; oder die Möglichkeit bestimmte Werte hinsichtlich der Produkte festzulegen, vorbehaltlich der Bedingungen der Produkte. Jede dieser Entscheidungen hat möglicherweise erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Produkte, wodurch Anleger weniger als ihr eingesetztes Kapital erhalten oder ihr gesamtes Kapital verlieren könnten.

Potentielle Interessenkonflikte

  • J.P. Morgan ist einer Reihe von potentiellen Interessenkonflikten hinsichtlich der Produkte ausgesetzt, die einen nachteiligen Einfluss auf die Produkte haben können; dies umfasst u.a.:
    • mit J.P. Morgan verbundene Unternehmen können in einer Art und Weise Positionen in dem Referenzwert eingehen oder mit dem Referenzwert handeln, die die Interessen von Anlegern unberücksichtigt lässt;
    • die Berechnungsstelle, die grundsätzlich ein mit J.P. Morgan verbundenes Unternehmen ist, verfügt über einen breiten Ermessensspielraum, bei dem die Interessen der Anleger möglicherweise nicht berücksichtigt werden;
    • J.P. Morgan könnte über vertrauliche Informationen in Bezug auf den Referenzwert bzw. die Produkte verfügen; und
    • ein mit J.P. Morgan verbundenes Unternehmen ist der Kontrahent für Hedging-Vereinbarungen bezüglich der Verpflichtungen der Emittentin aus den Produkten und kann seine Exposition bezüglich der Produkte durch die Eröffnung von Positionen in dem Referenzwert (oder in Komponenten des Referenzwerts) und anderen mit dem Referenzwert verbundenen Instrumenten (oder in Komponenten des Referenzwerts) hedgen, oder ähnliche Transaktionen als Teil ihrer normalen Aktivitäten durchführen. Diese können möglicherweise den Stand des Referenzwerts und indirekt den Wert des Produkts beeinflussen.

Risiken hinsichtlich bestimmter Referenzwerte

  • Anleger sind weiteren Risiken ausgesetzt, die sich aus der Art des Referenzwerts und der Entwicklung der Marktpreise des Referenzwerts ergeben, da der Betrag, den ein Anleger bei Endfälligkeit erhalten kann, von der Entwicklung des Preises des Referenzwertes abhängig ist (zum Beispiel Aktien, Indizes oder Rohstoffe etc.). Anleger sollten nur dann in die Produkte investieren, sofern sie auch mit dem jeweiligen Referenzwert vertraut sind und ein umfassendes Verständnis bezüglich der Art des Referenzwerts als solchem, dem Markt und anderweitigen Regeln im Hinblick auf den maßgeblichen Referenzwert haben.
  • Die Produkte können mit Wechselkursrisiken behaftet sein, wenn Zahlungen hinsichtlich der Produkte in einer anderen Währung als der Währung des Referenzwerts getätigt werden; ferner trägt der Anleger ein Währungsrisiko, wenn das Konto des Anlegers, dem Beträge gutgeschrieben werden, in einer von der Währung des Produkts abweichenden Währung geführt wird.
  • Die Anlage in Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf einen Referenzwert bzw. Referenzwerte oder Währungen aus Schwellenländern bezogen sind, birgt Risiken. Anleger sind Risiken im Zusammenhang mit Volatilität, staatlichen Eingriffen und dem Fehlen eines entwickelten Rechtssystems, die mit solchen Ländern verbunden sind, ausgesetzt. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Liquidität an den Märkten in Schwellenländern im Vergleich zur Liquidität in entwickelten Ländern geringer ist sowie dass es weniger vorteilhafte Wachstumsaussichten, Kapitalwiederanlagen, Ressourcen und Selbstständigkeit gibt.
  • Anleger haben keine Eigentumsrechte an dem Referenzwert und kein mit J.P. Morgan verbundenes Unternehmen hat die Verpflichtung, einen Referenzwert zu beschaffen und zu halten.
  • Die vergangene Wertentwicklung eines Referenzwerts zum Ausgabezeitpunkt ist kein verlässlicher Indikator über seine künftige Wertentwicklung.

Risiken im Zusammenhang mit Aktien als Referenzwert

  • Die Wertentwicklung von Aktien hängt von makroökonomischen Faktoren und unternehmensspezifischen Faktoren ab, die den Wert der Produkte nachteilig beeinflussen können.
  • Anleger haben keine Ansprüche gegen den Aktienemittenten oder Zugriff auf die Aktie. Der Aktienemittent kann bezüglich der Aktie alle Handlungen vornehmen, ohne auf die Interessen der Anleger Rücksicht zu nehmen und jede dieser Handlungen kann den Marktwert der Produkte nachteilig beeinflussen.
  • Von der Berechnungsstelle durchgeführte Anpassungen der Bedingungen nach Eintritt potenzieller Anpassungsereignisse, Fusionsereignisse, Übernahmeangebote, Delistings, Verstaatlichungen, Insolvenzen oder sonstiger Störungsereignisse, die sich auf die Aktien auswirken, können den Wert der Produkte nachteilig beeinflussen.

Risiken im Zusammenhang mit Depositary Receipts als Referenzwert

  • Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Rückzahlungsbeträge keine Direktanlage in die Aktien, die den Depositary Receipts zugrunde liegen, abbilden.
  • Käufer der zugrundeliegenden Aktien, die durch Depositary Receipts abgebildet werden, werden gegebenenfalls nicht als die wirtschaftlichen Eigentümer der zugrundeliegenden Aktien anerkannt. In diesem Fall werden die Inhaber von Depositary Receipts die aus den zugrundeliegenden Aktien resultierenden Rechte verlieren und die Produkte werden wertlos.
  • Ausschüttungen auf die zugrundeliegenden Aktien, die durch Depositary Receipts abgebildet werden, werden möglicherweise nicht an die Inhaber der Depositary Receipts weitergegeben, was den Wert der Depositary Receipts beeinflussen kann.
  • Nach dem Eintritt bestimmter Unternehmensereignisse, die die zugrundeliegenden Aktien, die durch Depositary Receipts abgebildet werden, oder die Emittentin der zugrundeliegenden Aktien betreffen und in den Bedingungen der betreffenden Produkte angegeben sind, können die Bedingungen der betreffenden Produkte angepasst oder die betroffenen zugrundeliegenden Aktien und Depositary Receipts ersetzt werden.

Risiken im Zusammenhang mit einem Exchange Traded Funds als Referenzwert

  • Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Rückzahlungsbeträge aus den Produkten, eine direkte Investition in einen Exchange Traded Fund zugrundeliegenden Index („ETF“) oder die dem Index zugrundeliegenden Aktien nicht widerspiegelt. Dies kann daher zu einer geringeren Rendite führen, als eine direkte Investition in einen solchen Index oder in solche Aktien.
  • Die Verwaltungsgesellschaft, der Treuhänder oder der Sponsor eines ETFs kann hinsichtlich eines ETFs jegliche Art von Handlungen vornehmen ohne auf die Interessen der Anleger in diesem Produkt Rücksicht zu nehmen und jede dieser Handlungen kann den Marktwert der Produkte nachteilig beeinflussen.

Risiken im Zusammenhang mit Indizes als Referenzwert

  • Die Wertentwicklung eines Index ist von den makroökonomischen Faktoren abhängig, die die Aktien oder andere Indexbestandteile beeinflussen und, im Falle von Aktienbestandteilen, unternehmensspezifischen Faktoren. Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Erträge aus den Produkten eine direkte Investition in eine zugrundeliegende Aktie oder einen anderen Indexbestandteil nicht widerspiegelt.
  • Wenn die Indexregeln vorsehen, dass auf Indexbestandteile gezahlte Dividenden den Indexlevel nicht erhöhen, partizipieren die Anleger an solchen Dividenden nicht. Auch wenn die Indexregeln vorsehen, dass Dividenden reinvestiert werden (und dabei das Indexlevel erhöhen), werden die Dividenden in manchen Fällen nicht vollständig in den Index reinvestiert.
  • Eine Änderung der Zusammensetzung oder eine Einstellung eines Index könnte sich auf den Marktwert der Produkte nachteilig auswirken.
  • Falls ein Index Anpassungsereignis eintritt, kann die Berechnungsstelle nach ihrem billigen Ermessen bestimmte Festlegungen und Anpassungen vornehmen, den ursprünglichen Index durch einem anderen Index ersetzen bzw. die vorzeitige Rückzahlung des Produkts auslösen; jede dieser Maßnahmen kann für den Anleger nachteilig sein.

Risiken im Zusammenhang mit Rohstoffen als Referenzwert

  • Der Rohstoffhandel ist spekulativ und kann starken Schwankungen unterliegen; ferner kann er vorübergehenden Marktverzerrungen oder anderen Störungen ausgesetzt sein. Rohstoffpreise werden durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, die nicht vorhersehbar sind, wie z.B. Veränderungen des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage, Wetterabläufe, Umweltkatastrophen und staatliche Eingriffe.
  • Rohstoffkontrakte können auch „außerbörslich“ (over-the-counter, OTC) an Handelseinrichtungen gehandelt werden, die nicht oder kaum reguliert sind, und unterliegen möglicherweise nicht den gleichen Bestimmungen oder dem gleichen Schutz wie für Kontrakte, die an regulierten spezialisierten Futures Börsen gehandelt werden.
  • Wertpapiere, die auf Rohstoff-Futures-Kontrakte bezogen sind, können eine andere Rendite erzielen als Wertpapiere, die auf den betreffenden physischen Rohstoff bezogen sind.
  • Rohstoffe unterliegen gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, die sich in einer Weise ändern könnten, welche die Fähigkeit der Emittentin, ihre Verpflichtungen aus den Wertpapieren abzusichern, beeinträchtigen können. Dies kann zu einer vorzeitigen Rückzahlung oder Kündigung der Wertpapiere oder zur Anpassung der Wertpapierbedingungen führen.
  • Die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wenn die Berechnungsstelle mittels der Ausweichbestimmungen im Fall von Störungen keinen Rohstoff-Referenzpreis ermitteln kann.

Risiken im Zusammenhang mit Futures Kontrakten als Referenzwert

  • Ein Futures Kontrakt verkörpert die vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Menge des jeweiligen Vertragsgegenstandes zu einem festgelegten Termin zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Allerdings werden Futures Kontrakte aufgrund der Berücksichtigung bestimmter Faktoren, wie beispielsweise die Einberechnung von Kosten und Erträgen in Bezug auf Spot Transaktionen, und aufgrund der unterschiedlichen Bewertung von allgemeinen Marktfaktoren am Kassa- und am Futuresmarkt grundsätzlich mit einem Auf- oder Abschlag gegenüber dem Kassakurs des zugrundeliegenden Finanzinstruments oder Rohstoffs gehandelt.
  • Da jeder Futures Kontrakt einen bestimmten Verfalltermin hat, zu dem der Handel in dem Futures Kontrakt endet, wird der jeweilige Futures Kontrakt möglicherweise zu einem bestimmten Zeitpunkt durch einen Futures Kontrakt ersetzt (oder „gerollt“), der einen später in der Zukunft liegenden Verfallstermin aufweist. Das kann den Wert einer Anlage in Futures Kontrakte auf vielfältige Weise und abhängig von der Marktsituation beeinflussen. Bei einem sog. „Contango“-Markt, bei dem der Preis des nächstfälligen Futures Kontraktes, in den gerollt wird, über dem Preis des verfallenden Futures Kontraktes liegt, kann durch den Erlös der aufgelösten Position nur ein entsprechend kleinerer Anteil an dem neuen Futures Kontrakt erworben werden. Dies ist entsprechend nachteilhaft für einen Inhaber von „Long“ Wertpapieren. Umgekehrt verhält es sich bei einem sog. „Backwardation“-Markt. Hier liegt der Preis des nächstfälligen Futures Kontraktes, in den gerollt wird, unter dem Preis des verfallenden Futures Kontraktes. Dies ist entsprechend nachteilhaft für einen Inhaber von „Short“ Wertpapieren.
  • Die Einführung von Vorschriften bezüglich Positionsgrenzen oder von sonstigen Maßnahmen, welche die Fähigkeit der Emittentin zur Absicherung ihrer Verpflichtungen aus den Wertpapieren beeinträchtigen könnten, kann zu einer vorzeitigen Rückzahlung oder Kündigung führen.

Risiken im Zusammenhang mit Währungs-Wechselkursen als Referenzwert

  • Werte von unterschiedlichen Quellen können als Preis von Währungs-Wechselkursen herangezogen werden. Gegebenenfalls kann der Preis bestimmter Währungs-Wechselkurspaare nicht in geeigneter Form an einem Referenzmarkt abrufbar sein.
  • Es sind in der Vergangenheit durch Absprachen zwischen Marktteilnehmern die Festlegungen von Währungs-Wechselkursen manipuliert worden und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch zukünftig Manipulationen bei der Festlegung von Währungs-Wechselkursen geben wird, was sich negativ auf die Wertpapiere auswirken kann.

Risiken im Zusammenhang mit Sätzen, Indizes und anderen Werten bzw. "Benchmarks"

  • Aufgrund der Regulierung und Reform bestimmter veröffentlichter Sätze, Indizes oder anderer Werte bzw. "Referenzwerte" (Benchmarks) können solche Benchmarks eine andere Wertentwicklung als in der Vergangenheit aufweisen, ganz wegfallen oder sonstige, gegenwärtige nicht absehbare Konsequenzen haben und dies kann negative Auswirkungen auf den Wert und den Ertrag der Wertpapieren haben, die an einen solchen Wert oder eine solche Benchmark gekoppelt sind.

Produktspezifische Risikofaktoren

Die folgenden Risikofaktoren finden speziell auf die unten beschriebenen Produkte Anwendung und sollten zusammen mit den oben genannten Risikofaktoren gelesen werden.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Turbos

  • Feste Laufzeit – Turbos haben eine festgelegte Laufzeit. Vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Ereignisses, werden Turbos am Bewertungstag automatisch ausgeübt. Inhaber von Turbos haben nicht das Recht, die Turbos während der Laufzeit auszuüben.
  • Knock-Out Ereignis – Falls ein Knock-Out Ereignis eintritt, ist die Laufzeit der Turbos automatisch beendet und die Turbos verfallen wertlos. Ein Knock-Out Ereignis tritt ein, wenn der Referenzwert zu einem Zeitpunkt während der Laufzeit des Produkts eine Knock-Out Barriere erreicht oder unterschreitet (im Falle von Turbo Longs) bzw. erreicht oder überschreitet (im Falle von Turbo Shorts)
  • Risiko aufgrund des Hebeleffektes – Auf Grund des Hebeleffekts sind die Turbos, verglichen mit einem Direktinvestment in den Referenzwert, mit einem überproportionalen Verlustrisiko verbunden. Im Hinblick auf einen Turbo Long führt ein geringes Absinken des Werts des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Turbo Longs. Umgekehrt führt bei Turbo Shorts ein geringer Anstieg des Werts des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Turbo Shorts.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis der Turbos während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis der Turbos, wenn der Kurs des Referenzwerts fällt (Turbo Longs) bzw. wenn der Kurs des Referenzwerts steigt (Turbo Shorts). Ein Fallen oder Steigen des Referenzwerts hat in der Regel einen überproportional großen Effekt auf den Preis der Turbos. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis der Turbos von der Volatilität des Referenzwerts, den Leihekosten, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Unlimited Turbos

  • Keine feste Laufzeit – Unlimited Turbos haben keine festgelegte Laufzeit. Die Laufzeit endet entweder:

(a)        wenn ein Knock-Out Ereignis eintritt; dies ist der Fall, wenn der Referenzwert zu einem Zeitpunkt während der Laufzeit des Produkts eine Knock-Out Barriere erreicht oder unterschreitet (im Falle von Unlimited Turbo Longs) bzw. erreicht oder überschreitet (im Falle von Unlimited Turbo Shorts), oder

(b)        wenn der Anleger die Unlimited Turbos ausübt, oder wenn die Emittentin die Unlimited Turbo Optionsscheine gemäß den Bedingungen kündigt.

Anleger sollten nicht darauf vertrauen, eine Position in den Unlimited Turbos über einen längeren Zeitraum halten zu können.

  • Knock-Out Event – Falls ein Knock-Out Ereignis eintritt, verfallen die Unlimited Turbos wertlos. Im Fall von Unlimited Turbo Longs ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt, aufgrund der wiederkehrenden Anpassung der Knock-Out Barriere bei gleichbleibendem Kurs des Referenzwerts, erhöht. Im Fall von Unlimited Turbo Shorts ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Knock-Out Ereignis eintritt, aufgrund der wiederkehrenden Anpassung der Knock-Out Barriere bei gleichbleibendem Kurs des Referenzwerts erhöht, wenn der Referenzzinssatz unter die Finanzierungsmarge fällt. Je länger ein Anleger die Unlimited Turbos in diesen Fällen hält, desto höher ist das Risiko des Verlusts des eingesetzten Kapitals.
  • Risiko aufgrund des Hebeleffektes – Auf Grund des Hebeleffekts sind die Unlimited Turbos, verglichen mit einem Direktinvestment in den Referenzwert, mit einem überproportionalen Verlustrisiko verbunden. Im Hinblick auf einen Unlimited Turbo Long führt ein geringes Absinken des Wert des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Unlimited Turbo Longs. Umgekehrt führt bei Unlimited Turbo Shorts ein geringer Anstieg des Werts des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Unlimited Turbo Shorts.
  • Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin – Anleger sollten beachten, dass die Emittentin ihr ordentliches Kündigungsrecht nach ihrem billigen Ermessen ausübt und hinsichtlich der Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts keinen Bindungen unterliegt. Die Ausübung des Kündigungsrechts durch die Emittentin ist in der Regel um so wahrscheinlicher, je höher die Volatilität im Referenzwert bzw. je illiquider der Markt in auf den Referenzwert bezogenen Finanzinstrumenten (einschließlich des Termin- und Leihemarkts) ist. Anleger sollten nicht darauf vertrauen, eine Position in den Unlimited Turbos über einen längeren Zeitraum halten zu können.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis der Unlimited Turbos während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis der Unlimited Turbos, wenn der Kurs des Referenzwerts fällt (Unlimited Turbo Longs) bzw. wenn der Kurs des Referenzwerts steigt (Unlimited Turbo Shorts). Ein Fallen oder Steigen des Referenzwerts hat in der Regel einen überproportional großen Effekt auf den Preis der Unlimited Turbos. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis der Unlimited Turbos von der Volatilität des Referenzwerts, den Leihekosten, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Mini Futures

  • Keine feste Laufzeit – Mini Futures haben keine festgelegte Laufzeit. Die Laufzeit endet entweder:

(a) wenn ein Stop-Loss Ereignis eintritt; dies ist der Fall, wenn der Referenzwert zu einem Zeitpunkt während der Laufzeit des Produkts eine Stop-Loss Barriere erreicht oder unterschreitet (im Falle von Mini Futures Longs) bzw. erreicht oder überschreitet (im Falle von Mini Futures Shorts), oder

(b) wenn der Anleger die Mini Futures ausübt, oder wenn die Emittentin die Mini Futures gemäß den Bedingungen kündigt.

Anleger sollten nicht darauf vertrauen, eine Position in den Mini Futures über einen längeren Zeitraum halten zu können.

  • Stop-Loss Ereignis – Falls ein Stop-Loss Ereignis eintritt, verfallen die Mini Futures wertlos, vorbehaltlich einer eventuellen Auszahlung des Restwerts. Im Fall von Mini Futures Longs ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Stop-Loss Ereignis eintritt, aufgrund der wiederkehrenden Anpassung der Stop-Loss Barriere bei gleichbleibendem Kurs des Referenzwerts, erhöht. Im Fall von Mini Futures Shorts ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Stop-Loss Ereignis eintritt, aufgrund der wiederkehrenden Anpassung der Stop-Loss Barriere bei gleichbleibendem Kurs des Referenzwerts erhöht, wenn der Referenzzinssatz unter die Finanzierungsmarge fällt. Je länger ein Anleger die Mini Futures in diesen Fällen hält, desto höher ist das Risiko des Verlusts des eingesetzten Kapitals.
  • Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin – Anleger sollten beachten, dass die Emittentin ihr ordentliches Kündigungsrecht nach ihrem billigen Ermessen ausübt und hinsichtlich der Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts keinen Bindungen unterliegt. Die Ausübung des Kündigungsrechts durch die Emittentin ist in der Regel umso wahrscheinlicher, je höher die Volatilität im Referenzwert bzw. je illiquider der Markt in auf den Referenzwert bezogenen Finanzinstrumenten (einschließlich des Termin- und Leihemarkts) ist. Anleger sollten nicht darauf vertrauen, eine Position in den Mini Futures über einen längeren Zeitraum halten zu können.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis der Mini Futures während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis der Mini Futures, wenn der Kurs des Referenzwerts fällt (Mini Futures Longs) bzw. wenn der Kurs des Referenzwerts steigt (Mini Futures Shorts). Ein Fallen oder Steigen des Referenzwerts hat in der Regel einen überproportional großen Effekt auf den Preis der Mini Futures. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis der Mini Futures von der Volatilität des Referenzwerts, den Leihekosten, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant.
  • Risiko aufgrund des Hebeleffektes – Auf Grund des Hebeleffekts sind die Mini Futures, verglichen mit einem Direktinvestment in den Referenzwert, mit einem überproportionalen Verlustrisiko verbunden. Im Hinblick auf einen Mini Futures Long führt ein geringes Absinken des Werts des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Mini Futures Longs. Umgekehrt führt bei Mini Futures Shorts ein geringer Anstieg des Werts des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Mini Futures Shorts.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Optionsscheinen

  • Feste Laufzeit – Die Laufzeit eines Optionsscheines ist begrenzt. Optionsscheine werden 5 Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag richtet sich nach der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Preis des Referenzwertes am Bewertungstag. Für Call-Optionsscheine beträgt der Rückzahlungsbetrag mindestens null oder den Preis des Referenzwertes am Bewertungstag abzüglich des Basispreises. Für Put-Optionsscheine beträgt der Rückzahlungsbetrag mindestens null oder den Basispreis  abzüglich des Preises des Referenzwertes am Bewertungstag. Bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübung basiert der Rückzahlungsbetrag auf dem Preis des Referenzwertes am Bewertungstag. Dieser Preis kann höher oder niedriger sein als während der Laufzeit des Optionsscheines. Bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübung hängt der Bewertungstag mit dem Tag der Ausübung zusammen. Findet keine vorzeitige Ausübung statt, so liegt er am Ende der Laufzeit des Optionsscheines. Investoren sollten sich dieses Unterschiedes bewusst sein. Sollte ein amerikanischer Optionsschein vorzeitig ausgeübt werden, partizipiert der Investor im Anschluss nicht mehr an einer möglichen positive Kursentwicklung des Optionsscheines.
  • Referenzwert Risiko – Der Preis eines Optionsscheines während der Laufzeit hängt besonders von dem Preis des Referenzwertes ab. In der Regel fällt der Preis eines Call-Optionsscheines wenn der Preis des Referenzwertes fällt und der Preis eines Put-Optionsscheines steigt und umgekehrt. Weitere Faktoren, die den Preis eines Optionsscheines beeinflussen sind die Volatilität des Referenzwertes, wobei der Preis eines Optionsscheines (Call und Put) in der Regel fällt, wenn die erwartete Volatilität des Referenzwertes fällt und umgekehrt. Weitere Einflussfaktoren können sein: Leihekosten, das Zinsniveau sowie die Dividendenerwartungen für den Referenzwert.
  • Risiko aufgrund des Hebeleffektes – Auf Grund des Hebeleffekts sind Optionsscheine, verglichen mit einem Direktinvestment in den Referenzwert, mit einem überproportionalen Verlustrisiko verbunden. Im Hinblick auf einen Call-Optionsschein führt ein geringes Absinken des Werts des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Call-Optionsscheines. Umgekehrt führt bei Put-Optionsscheinen ein geringer Anstieg des Werts des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Put-Optionsscheines.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Faktor Optionsscheinen (früher bekannt als Faktor Zertifikate)

  • Keine feste Laufzeit – Faktor Optionsscheine haben keine festgelegte Laufzeit. Die Laufzeit endet entweder:

(a)        im Fall des Eintritts einer Anpassungsereignis-Kündigung; dies ist der Fall, wenn der nach Eintritt eines Anpassungsereignisses festgestellte Wert des Referenzwerts auf oder unter (im Fall von Faktor Optionsscheinen Long) bzw. auf oder über (im Fall von Faktor Optionsscheinen Short) dem aktuellen Strikepreis, der vor dem Eintritt des maßgeblichen Anpassungsereignisses anwendbar war, notiert , oder

(b)        wenn der Anleger die Faktor Optionsscheine ausübt, oder wenn die Emittentin die Faktor Optionsscheine gemäß den Bedingungen kündigt.

  • Risiko eines Totalverlustes – Falls eine Anpassungsereignis-Kündigung eintritt, verfallen die Faktor Optionsscheine wertlos. (Der Inhaber erhält 0,001 Euro pro Faktor Optionsschein)
  • Risiko der Pfadabhängigkeit  – Über einen Zeitraum von mehreren Tagen entwickelt sich der Preis von Faktor Optionsscheinen bei konstant steigenden (bei Long Faktor Optionsscheinen) oder konstant fallenden Preisen des Referenzwertes (bei Short Faktor Optionsscheinen) in der Regel positiv. In einem seitwärts tendierenden Markt jedoch kommt es in aller Regel zu Verlusten, auch wenn sich der Preis des Referenzwertes im Endeffekt kaum oder gar nicht verändert hat.
  • Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin – Anleger sollten beachten, dass die Emittentin ihr ordentliches Kündigungsrecht nach ihrem billigen Ermessen ausübt und hinsichtlich der Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts keinen Abhängigkeitenunterliegt. Die Ausübung des Kündigungsrechts durch die Emittentin ist in der Regel um so wahrscheinlicher, je höher die Volatilität im Referenzwert bzw. je illiquider der Markt in auf den Referenzwert bezogenen Finanzinstrumenten (einschließlich des Termin- und Leihemarkts) ist. Anleger sollten nicht darauf vertrauen, eine Position in den Faktor Optionsscheinen über einen längeren Zeitraum halten zu können.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis des Faktor Optionsscheins während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis der Faktor Optionsscheine, wenn der Kurs des Referenzwerts fällt (Faktor Optionsscheine Long) bzw. wenn der Kurs des Referenzwerts steigt (Faktor Optionsscheine Short). Ein Fallen oder Steigen des Referenzwerts hat in der Regel einen überproportional großen Effekt auf den Preis der Faktor Optionsscheine. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis der Faktor Optionsscheine von der Volatilität des Referenzwerts, den Leihekosten, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant.
  • Risiko aufgrund des Hebeleffektes – Auf Grund des Hebeleffekts sind die Faktor Optionsscheine, verglichen mit einem Direktinvestment in den Referenzwert, mit einem überproportionalen Verlustrisiko verbunden. Im Hinblick auf ein Faktor Optionsscheine Long führt ein geringes Absinken des Wert des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Faktor Optionsscheins Long. Umgekehrt führt bei Faktor Optionsscheinen Short ein geringer Anstieg des Werts des Referenzwerts zu einem entsprechend größeren Absinken des Wertes des Faktor Optionsscheins Short.
  • Ausübungsrisiko – Im Fall der Ausübung der Faktor Optionsscheine gibt es eine Zeitverzögerung zwischen der Zeit, zu der der Inhaber Anweisungen zur Ausübung gibt und der Zeit, zu der der Tilgungsbetrag bezogen auf eine solche Ausübung bestimmt ist, d.h. der finale Wert des Referenzwerts, der für die Berechnung des Tilgungsbetrages benutzt wird, wird normalerweise fünf Geschäftstage nach der zulässigen Ausübung der Faktor Optionsscheine bestimmt. Der anwendbare finale Wert kann sich in dieser Zeit erheblich verändern, bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Discount-Zertifikaten

  • Feste Laufzeit – Discount-Zertifikate haben eine festgelegte Laufzeit und ihr Rückzahlungsbetrag wird am Bewertungstag ermittelt.  Ihr Rückzahlungsbetrag beträgt jeweils das Minimum aus dem Preis des Referenzwertes am Bewertungstag und dem Cap. Wenn der Preis des Referenzwertes am Bewertungstag unter dem Kaufpreis des Discount-Zertifikates liegt, erleidet der Investor einen Verlust. Fällt der Basiswert bis dahin auf null, erleidet der Investor einen Totalverlust.
  • Referenzwert Risiko – Der Preis des Discount-Zertifikates während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwertes während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis eines Discount-Zertifikates, wenn der Kurs des Referenzwerts fällt. Zusätzlich zum Kurs des Referenzweretes ist der Preis eines Discount-Zertifikates von der impliziten Volatilität des Referenzwertes, den Leihekosten, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant.
  • Maximale Rendite – Der Investor partizipiert nicht von einem Preisanstieg des Referenzwertes oberhalb des Caps des Discount-Zertifikates. Die maximale Rendite die der Investor erzielen kann ist daher begrenzt.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Reverse Convertibles

  • Feste Laufzeit – Reverse Convertibles haben eine festgelegte Laufzeit und ihr Rückzahlungsbetrag bzw., sofern vorgesehen, die Art der Tilgung (Barbetrag oder Lieferung des Referenzwertes) wird am Bewertungstag ermittelt. Falls der Kurs des Referenzwertes am Bewertungstag auf oder über dem Strikepreis liegt, entspricht der Rückzahlungsbetrag dem Nennbetrag, der den maximal möglichen Rückzahlungsbetrag darstellt. Falls der Kurs des Referenzwertes am Bewertungstag unter dem Strikepreis liegt, erhält der Anleger (a) – sofern die Wertpapiere einen Barausgleich vorsehen – den Kurs des Referenzwertes am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio bzw. (b) – sofern die Wertpapiere eine Lieferung des Referenzwerts vorsehen – eine festgelegte Anzahl Aktien des Referenzwerts. Die Höhe des Barausgleichs bzw. der Gegenwert der gelieferten Referenzwerte am Bewertungstag ist in diesem Fall geringer als der Nennbetrag. Der Anleger erleidet einen Totalverlust (abgesehen von den in der Höhe festgelegten Zinszahlungen), wenn der Referenzwert am Ende der Laufzeit wertlos ist bzw. wenn der Gegenwert der gelieferten Referenzwerte bei Lieferung wertlos ist.
  • Zinszahlungen – Die Höhe der Zinszahlung(en) an dem oder den Zinszahlungstag(en) wird bei Emission festgelegt, d.h. der Anleger partizipiert nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Reverse Convertibles das Risiko, dass sich der Preis der Reverse Convertibles während der Laufzeit verringert.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis des Reverse Convertibles während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis des Reverse Convertibles, wenn der Kurs des Referenzwerts fällt. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis des Reverse Convertibles von der Volatilität des Referenzwerts, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Barrier Reverse Convertibles

  • Feste Laufzeit – Barrier Reverse Convertibles haben eine festgelegte Laufzeit und ihr Rückzahlungsbetrag bzw., sofern vorgesehen, die Art der Tilgung (Barbetrag oder Lieferung des Referenzwertes) wird am Bewertungstag ermittelt. Falls der Kurs des Referenzwertes am Bewertungstag auf oder über dem Strikepreis liegt, entspricht der Rückzahlungsbetrag dem Nennbetrag, der den maximal möglichen Rückzahlungsbetrag darstellt. Falls der Kurs des Referenzwertes am Bewertungstag unter dem Strikepreis liegt, aber während der Laufzeit der Barrier Reverse Convertibles kein Barriere Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Rückzahlungsbetrag ebenfalls dem Nennbetrag. Falls der Kurs des Referenzwertes am Bewertungstag allerdings unter dem Strikepreis liegt und während der Laufzeit der Barrier Reverse Convertibles ein Barriere Ereignis stattgefunden hat, erhält der Anleger (a) – sofern die Wertpapiere einen Barausgleich vorsehen – den Kurs des Referenzwertes am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio bzw. (b) – sofern die Wertpapiere eine Lieferung des Referenzwerts vorsehen – eine festgelegte Anzahl Aktien des Referenzwerts. Die Höhe des Barausgleichs bzw. der Gegenwert der gelieferten Referenzwerte am Bewertungstag ist in diesem Fall geringer als der Nennbetrag. Der Anleger erleidet einen Totalverlust (abgesehen von den in der Höhe festgelegten Zinszahlungen), wenn der Referenzwert am Ende der Laufzeit wertlos ist bzw. wenn der Gegenwert der gelieferten Referenzwerte bei Lieferung wertlos ist.
  • Zinszahlungen – Die Höhe der Zinszahlung(en) an dem oder den Zinszahlungstag(en) wird bei Emission festgelegt, d.h. der Anleger partizipiert nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei den Reverse Convertibles das Risiko, dass sich der Preis der Barrier Reverse Convertibles während der Laufzeit verringert.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis des Barrier Reverse Convertibles während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis des Barrier Reverse Convertibles, wenn der Kurs des Referenzwerts fällt. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis des Barrier Reverse Convertibles von der Volatilität des Referenzwerts, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Bonus Zertifikaten

  • Feste Laufzeit – Bonus Zertifikate haben eine festgelegte Laufzeit und ihr Rückzahlungsbetrag wird am Bewertungstag ermittelt und ist davon abhängig, ob während der Laufzeit ein Barriere Ereignis stattgefunden hat. Sofern kein Barriere Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Rückzahlungsbetrag dem Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio, mindestens aber dem Bonusbetrag. Sofern ein Barriere Ereignis eingetreten ist, erlischt der Anspruch auf Erhalt des Bonusbetrags und der Anleger erhält in jedem Fall als Rückzahlungsbetrag den Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio. Wenn der Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio unter dem Kaufpreis des Bonus Zertifikates liegt, erleidet der Investor einen Verlust. Wenn der Referenzwert am Ende der Laufzeit wertlos ist, erleidet der Investor einen Totalverlust.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis des Bonus Zertifikates während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis des Bonus Zertifikates, wenn der Kurs des Referenzwerts fällt. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis des Bonus Zertifikates von der Volatilität des Referenzwerts, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant. Im Preis der Bonus Zertifikate kann ein Aufgeld enthalten sein, das der Anleger für die Teilabsicherung und die Chance auf Erhalt des Bonusbetrags zahlt. Im Fall eines Barriere Ereignisses geht zusätzlich zur Bonuschance auch das Aufgeld verloren. Aufgrund des Aufgeldes sind Bonus Zertifikate, verglichen mit einem Direktinvestment in den Referenzwert, mit einem überproportional hohen Verlustrisiko verbunden.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Reverse Bonus Zertifikaten

  • Feste Laufzeit – Bei Reverse Bonus Zertifikaten ist die Entwicklung des Werts der Wertpapiere umgekehrt abhängig von der Entwicklung des Referenzwerts, d.h. ein Reverse Bonus Zertifikat verliert regelmäßig (d.h. unter Nichtberücksichtigung sonstiger Ausstattungsmerkmale und sonstiger für die Preisbildung von Wertpapieren maßgeblicher Faktoren) dann an Wert, wenn der Kurs des Referenzwerts steigt. Reverse Bonus Zertifikate haben eine festgelegte Laufzeit und ihr Rückzahlungsbetrag wird am Bewertungstag ermittelt und ist davon abhängig, ob während der Laufzeit ein Barriere Ereignis stattgefunden hat. Sofern kein Barriere Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Rückzahlungsbetrag der Differenz zwischen dem Reverse Level und dem Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio, mindestens aber dem Bonusbetrag. Sofern ein Barriere Ereignis eingetreten ist, erlischt der Anspruch auf Erhalt des Bonusbetrags und der Anleger erhält in jedem Fall als Rückzahlungsbetrag die Differenz zwischen dem Reverse Level und dem Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio, mindestens jedoch null (0). Je höher der Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Rückzahlungsbetrag. Wenn die Differenz zwischen dem Reverse Level und dem Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio unter dem Kaufpreis des Reverse Bonus Zertifikates liegt, erleidet der Investor einen Verlust. Wenn der Kurs des Referenzwerts am Ende der Laufzeit das Reverse Level erreicht oder überschreitet, erleidet der Investor einen Totalverlust.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis des Reverse Bonus Zertifikates während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis des Reverse Bonus Zertifikates, wenn der Kurs des Referenzwerts steigt. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis des Reverse Bonus Zertifikates von der Volatilität des Referenzwerts, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant.
  • Hebelwirkung aufgrund der Reverse-Struktur ‑ Bei Reverse Bonus Zertifikaten besteht eine Hebelwirkung, deren Höhe sich auch aus dem Reverse Level ergibt. Hebelwirkung bedeutet, dass eine Veränderung des Kurses des Referenzwerts zu einer überproportionalen Veränderung des Preises der Wertpapiere führt. Ein niedrigerer Reverse Level führt zu einer höheren Hebelwirkung und damit zu einem höheren Verlustrisiko.
  • Beschränkte Ertragsmöglichkeit aufgrund der Reverse-Struktur ‑ Da die negative Entwicklung des Referenzwerts nicht mehr als 100% betragen kann, ist die Ertragsmöglichkeit auch ohne Berücksichtigung eines Caps beschränkt. Der Rückzahlungsbetrag entspricht daher maximal dem Reverse Level (unter Berücksichtigung des Ratios).

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Capped Bonus Zertifikaten

  • Feste Laufzeit – Capped Bonus Zertifikate haben eine festgelegte Laufzeit und ihr Rückzahlungsbetrag wird am Bewertungstag ermittelt und ist davon abhängig, ob während der Laufzeit ein Barriere Ereignis stattgefunden hat. Sofern kein Barriere Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Rückzahlungsbetrag dem Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio, mindestens aber dem Bonusbetrag und maximal dem Höchstbetrag. Sofern ein Barriere Ereignis eingetreten ist, erlischt der Anspruch auf Erhalt des Bonusbetrags und der Anleger erhält als Rückzahlungsbetrag den Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio, maximal aber den Höchstbetrag. Wenn der Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio unter dem Kaufpreis des Capped Bonus Zertifikates liegt, erleidet der Investor einen Verlust. Wenn der Referenzwert am Ende der Laufzeit wertlos ist, erleidet der Investor einen Totalverlust.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis des Capped Bonus Zertifikates während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis des Capped Bonus Zertifikates, wenn der Kurs des Referenzwerts fällt. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis des Capped Bonus Zertifikates von der Volatilität des Referenzwerts, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant. Im Preis der Capped Bonus Zertifikate kann ein Aufgeld enthalten sein, das der Anleger für die Teilabsicherung und die Chance auf Erhalt des Bonusbetrags zahlt. Im Fall eines Barriere Ereignisses geht zusätzlich zur Bonuschance auch das Aufgeld verloren. Aufgrund des Aufgeldes sind Capped Bonus Zertifikate, verglichen mit einem Direktinvestment in den Referenzwert, mit einem überproportional hohen Verlustrisiko verbunden.
  • Begrenzte maximale Rendite – Der Investor partizipiert nicht von einem Preisanstieg des Referenzwerts oberhalb des Caps des Capped Bonus Zertifikates. Die maximale Rendite, die der Investor erzielen kann, ist daher begrenzt.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit Capped Reverse Bonus Zertifikaten

  • Feste Laufzeit – Bei Capped Reverse Bonus Zertifikaten ist die Entwicklung des Werts der Wertpapiere umgekehrt abhängig von der Entwicklung des Referenzwerts, d.h. ein Capped Reverse Bonus Zertifikat verliert regelmäßig (d.h. unter Nichtberücksichtigung sonstiger Ausstattungsmerkmale und sonstiger für die Preisbildung von Wertpapieren maßgeblicher Faktoren) dann an Wert, wenn der Kurs des Referenzwerts steigt. Capped Reverse Bonus Zertifikate haben eine festgelegte Laufzeit und ihr Rückzahlungsbetrag wird am Bewertungstag ermittelt und ist davon abhängig, ob während der Laufzeit ein Barriere Ereignis stattgefunden hat. Sofern kein Barriere Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Rückzahlungsbetrag der Differenz zwischen dem Reverse Level und dem Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio, mindestens aber dem Bonusbetrag und maximal dem Höchstbetrag. Sofern ein Barriere Ereignis eingetreten ist, erlischt der Anspruch auf Erhalt des Bonusbetrags und der Anleger erhält als Rückzahlungsbetrag die Differenz zwischen dem Reverse Level und dem Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio, mindestens jedoch null (0). Je höher der Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Rückzahlungsbetrag. Auch wenn ein Barriere Ereignis stattgefunden hat, entspricht bei Capped Reverse Bonus Zertifikaten der Rückzahlungsbetrag maximal dem Höchstbetrag. Wenn die Differenz zwischen dem Reverse Level und dem Kurs des Referenzwerts am Bewertungstag multipliziert mit dem Ratio unter dem Kaufpreis des Reverse Bonus Zertifikates liegt, erleidet der Investor einen Verlust. Wenn der Kurs des Referenzwerts am Ende der Laufzeit das Reverse Level erreicht oder überschreitet, erleidet der Investor einen Totalverlust.
  • Referenzwertrisiko – Der Preis des Capped Reverse Bonus Zertifikates während der Laufzeit hängt insbesondere von dem Kurs des Referenzwerts während der Laufzeit ab. Grundsätzlich fällt der Preis des Capped Reverse Bonus Zertifikates, wenn der Kurs des Referenzwerts steigt. Zusätzlich zum Kurs des Referenzwerts ist der Preis des Capped Reverse Bonus Zertifikates von der Volatilität des Referenzwerts, dem Zinsniveau und den Dividendenerwartungen abhängig, sofern relevant.
  • Hebelwirkung aufgrund der Reverse-Struktur ‑ Bei Capped Reverse Bonus Zertifikaten besteht eine Hebelwirkung, deren Höhe sich auch aus dem Reverse Level ergibt. Hebelwirkung bedeutet, dass eine Veränderung des Kurses des Referenzwerts zu einer überproportionalen Veränderung des Preises der Wertpapiere führt. Ein niedrigerer Reverse Level führt zu einer höheren Hebelwirkung und damit zu einem höheren Verlustrisiko.
  • Begrenzte maximale Rendite – Der Investor partizipiert nicht von einem Preisfall des Referenzwerts unterhalb des Caps des Capped Reverse Bonus Zertifikates. Die maximale Rendite, die der Investor erzielen kann, ist daher begrenzt.

 

 

Anfallende Kosten, Gebühren und Entgelte

Es fallen beim Kauf oder Verkauf eines Produktes möglicherweise Kosten, Gebühren oder Entgelte an, die an einen Finanzintermediär zu entrichten sind und die eine nachteilige Auswirkung auf den Wert des Produktes haben könnten.

Wie oben in dem Abschnitt „Ermessensentscheidungen der Berechnungsstelle und der Emittentin“ angegeben, können die Berechnungsstelle und die Emittentin bestimmte Ermessensentscheidungen im Hinblick auf die Produkte vornehmen. Diese Entscheidungen können den Preis der Produkte beeinflussen, beispielsweise die Festlegung und Einführung einer Finanzierungsmarge.

Warnhinweise

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